Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/06/2020
Änderungen
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Artikel 20 - Inkrafttreten

Artikel 20

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.