Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/06/2020
Änderungen
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Artikel 16 - Berechnung der AVA für vorzeitige Vertragsbeendigung

Artikel 16

Berechnung der AVA für vorzeitige Vertragsbeendigung

Die Institute ermitteln eine AVA für vorzeitige Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung potenzieller Verluste aus der außervertraglichen vorzeitigen Beendigung von Kundengeschäften. Die AVA für vorzeitige Vertragsbeendigung wird unter Berücksichtigung des Prozentsatzes der Kundengeschäfte, die in der Vergangenheit vorzeitig beendet wurden, und der daraus entstandenen Verluste berechnet.