Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft seit 17/02/2016

Fassung vom: 26/06/2020
Referenzstellen (2)
16/01/2024
EBA/CP/2024/01/rev1
Konsultation veröffentlicht
22/04/2020
EBA/RTS/2020/04
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/04/2018
EBA/ITS/2018/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/01/2016
Delegierte Verordnung 2016/101 veröffentlicht im ABl.
23/01/2015
EBA/RTS/2014/06/rev1
Finaler Entwurf veröffentlicht
10/07/2013
EBA/CP/2013/28
Konsultation veröffentlicht
13/11/2012
EBA/DP/2012/03
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Delegierte Verordnung 2016/101

Delegierte Verordnung (EU) 2016/101 der Kommission vom 26. Oktober 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die vorsichtige Bewertung nach Artikel 105 Absatz 14 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 7 - Überblick über das Kernkonzept Artikel 8 - Allgemeine Bestimmungen für die Berechnung von AVAs nach dem Kernkonzept Q&AArtikel 9 - Berechnung von AVAs für Marktpreisunsicherheit Q&AArtikel 10 - Berechnung von AVAs für Glattstellungskosten Q&AArtikel 11 - Berechnung der AVA für das ModellrisikoArtikel 12 - Berechnung von AVA für noch nicht eingenommene KreditspreadsArtikel 13 - Berechnung von AVA für Investitions- und FinanzierungskostenArtikel 14 - Berechnung von AVA für konzentrierte PositionenArtikel 15 - Berechnung der AVA für künftige VerwaltungskostenArtikel 16 - Berechnung der AVA für vorzeitige VertragsbeendigungArtikel 17 - Berechnung der AVA für das operationelle Risiko
ANHANG