Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft seit 07/01/2020

Fassung vom: 09/01/2024
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Covered-Bonds-Richtlinie (CBD)

Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 6 - Anerkennungsfähige DeckungswerteArtikel 7 - Als Sicherheit gestellte Vermögenswerte, die außerhalb der Union belegen sindArtikel 8 - Gruppeninterne Strukturen gebündelter gedeckter SchuldverschreibungenArtikel 9 - Gemeinsame FinanzierungenArtikel 10 - Zusammensetzung des DeckungspoolsArtikel 11 - Derivatekontrakte im DeckungspoolArtikel 12 - Vermögenstrennung von DeckungswertenArtikel 13 - Treuhänder zur Überwachung des DeckungspoolsArtikel 14 - Anlegerinformationen
Artikel 18 - Öffentliche Aufsicht über gedeckte SchuldverschreibungenArtikel 19 - Erlaubnis für Programme gedeckter SchuldverschreibungenArtikel 20 - Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder AbwicklungArtikel 21 - Berichterstattung an die zuständigen BehördenArtikel 22 - Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte SchuldverschreibungenArtikel 23 - Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere VerwaltungsmaßnahmenArtikel 24 - Veröffentlichung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen und anderen VerwaltungsmaßnahmenArtikel 25 - Verpflichtung zur ZusammenarbeitArtikel 26 - OffenlegungspflichtenArtikel 26a - Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal