Artikel 1
Gegenstand
Diese Richtlinie enthält folgende Anlegerschutzvorschriften:
1.
Anforderungen an die Emission gedeckter Schuldverschreibungen;
2.
strukturelle Merkmale gedeckter Schuldverschreibungen;
4.
Veröffentlichungspflichten bei gedeckten Schuldverschreibungen.