Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Richtlinie enthält folgende Anlegerschutzvorschriften:

1. 

Anforderungen an die Emission gedeckter Schuldverschreibungen;

2. 

strukturelle Merkmale gedeckter Schuldverschreibungen;

4. 

Veröffentlichungspflichten bei gedeckten Schuldverschreibungen.