Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 9 - Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten

Artikel 9

Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten

Ein gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstelltes spezielles Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte muss die in Anhang 8 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten, es sei denn, es enthält die in Anhang 3 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben.