Artikel 9
Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten
Ein gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstelltes spezielles Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte muss die in Anhang 8 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten, es sei denn, es enthält die in Anhang 3 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben.