Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 7 - Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger

Artikel 7

Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger

Bei anderen als den in Artikel 8 Absatz 2 genannten Nichtdividendenwerten muss das Registrierungsformular die in Anhang 6 genannten Angaben enthalten, es sei denn, es wird gemäß den Artikeln 9, 14 oder 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt oder enthält die in Anhang 1 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben.