Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 6 - Delegierte Verordnung 2019/980

Artikel 6

Registrierungsformular für Zertifikate, die Aktien vertreten

Bei Zertifikaten, die Aktien vertreten, muss das Registrierungsformular die in Anhang 5 genannten Angaben enthalten.