Artikel 5
Registrierungsformular für Anteilsscheine von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs
Bei Anteilsscheinen, die von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs ausgegeben werden, muss das Registrierungsformular die in Anhang 4 genannten Angaben enthalten.