Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 5 - Registrierungsformular für Anteilsscheine von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs

Artikel 5

Registrierungsformular für Anteilsscheine von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs

Bei Anteilsscheinen, die von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs ausgegeben werden, muss das Registrierungsformular die in Anhang 4 genannten Angaben enthalten.