Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 18/10/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 21 - Inkrafttreten

Artikel 21

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.