Artikel 13
Transaktionen, für die die Pflicht zum Selbstbehalt gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 nicht gilt
Die Transaktionen, für die die Pflicht zum Selbstbehalt gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 nicht gilt, umfassen Verbriefungspositionen im Korrelationshandelsportfolio, die entweder Referenztitel gemäß Artikel 338 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind oder für eine Aufnahme in das Korrelationshandelsportfolio infrage kommen.