Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 06/05/2023

Fassung vom: 05/05/2023
Referenzstellen (9)
05/05/2023
Durchführungsverordnung 2023/894 veröffentlicht im ABl.
07/03/2022
ZIP ITS on supervisory reporting
Finaler Entwurf veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2023/894

Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 5 - Vierteljährliche quantitative Meldebögen für einzelne UnternehmenArtikel 6 - Vierteljährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene RückversicherungsunternehmenArtikel 7 - Zulässige Vereinfachungen bei der vierteljährlichen Berichterstattung für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene RückversicherungsunternehmenArtikel 8 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Basisinformationen und Inhalt der ÜbermittlungArtikel 9 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine InformationenArtikel 10 - Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Versicherungsunternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine InformationenArtikel 11 - Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine InformationenArtikel 12 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über AnlagenArtikel 13 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen und RisikenArtikel 14 - Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über versicherungstechnische RückstellungenArtikel 15 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über langfristige GarantienArtikel 16 - Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über langfristige GarantienArtikel 17 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über Eigenmittel und BeteiligungenArtikel 18 - Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über Eigenmittel und BeteiligungenArtikel 19 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über SolvenzkapitalanforderungenArtikel 20 - Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über SolvenzkapitalanforderungenArtikel 21 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über MindestkapitalanforderungenArtikel 22 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über die VeränderungsanalyseArtikel 23 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über Rückversicherungsverträge und ZweckgesellschaftenArtikel 24 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über Sonderverbände, wesentliche Matching-Adjustment-Portfolios und den übrigen TeilArtikel 25 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über gruppeninterne TransaktionenArtikel 26 - Quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über gruppeninterne Transaktionen
Artikel 27 - Vierteljährliche quantitative Meldebögen für GruppenArtikel 28 - Zulässige Vereinfachungen bei der vierteljährlichen Berichterstattung für GruppenArtikel 29 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Basisinformationen und Inhalt der ÜbermittlungArtikel 30 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine InformationenArtikel 31 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über AnlagenArtikel 32 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über langfristige GarantienArtikel 33 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über EigenmittelArtikel 34 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über SolvenzkapitalanforderungenArtikel 35 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Rückversicherer und ZweckgesellschaftenArtikel 36 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — gruppenspezifische InformationenArtikel 37 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Sonderverbände, wesentliche Matching-Adjustment-Portfolios und den übrigen TeilArtikel 38 - Quantitative Meldebögen für Gruppen — gruppeninterne Transaktionen und Risikokonzentrationen
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