Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 05/05/2023
Änderungen
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Artikel 40 - Durchführungsverordnung 2023/894

Artikel 40

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2023.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.