Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 21 - Delegierte Verordnung 2019/980

Artikel 21

Forderungsbesicherte Wertpapiere („Asset backed securities/ABS“)

Bei forderungsbesicherten Wertpapieren hat die Wertpapierbeschreibung auch die in Anhang 19 genannten zusätzlichen Angaben zu enthalten.