Artikel 17
Wertpapierbeschreibung für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten
Eine gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellte spezielle Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte muss die in Anhang 16 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten.