Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 17 - Delegierte Verordnung 2019/980

Artikel 17

Wertpapierbeschreibung für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten

Eine gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellte spezielle Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte muss die in Anhang 16 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten.