Artikel 15
Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger
Bei den nicht in Artikel 8 Absatz 2 genannten Nichtdividendenwerten muss die Wertpapierbeschreibung die in Anhang 14 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten, es sei denn, es wird gemäß den Artikeln 14 oder 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 eine spezielle Wertpapierbeschreibung erstellt.