Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 15 - Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger

Artikel 15

Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger

Bei den nicht in Artikel 8 Absatz 2 genannten Nichtdividendenwerten muss die Wertpapierbeschreibung die in Anhang 14 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten, es sei denn, es wird gemäß den Artikeln 14 oder 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 eine spezielle Wertpapierbeschreibung erstellt.