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Aktualisiert 14/11/2024
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In Kraft
Fassung vom: 26/03/2021
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Delegierte Verordnung 2017/2361
Artikel 14
Artikel 14 - Aufhebung
Artikel 14
Aufhebung
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr.
1310/2014
wird aufgehoben.
Inhaltsverzeichnis
Erwägungsgründe
Artikel 1 - Gegenstand
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
Artikel 3 - Bestimmung des Gesamtbetrags der zu erhebenden jährlichen Beiträge
Artikel 4 - Aufteilung des Gesamtbetrags der jährlichen Beiträge
Artikel 4a - Vorauszahlungen auf die einzelnen jährlichen Beiträge
Artikel 5 - Berechnung der einzelnen jährlichen Beiträge
Artikel 6 - Für die Berechnung der einzelnen jährlichen Beiträge erforderliche Daten
Artikel 7 - Änderung des Anwendungsbereichs, des Status oder anderer Daten
Artikel 8 - Beitragsbescheid, Mitteilungen, Zahlungen und Verzugszinsen
Artikel 9 - Vollstreckung
Artikel 10 - Neuberechnung und Verrechnung der während der Übergangsfrist zu zahlenden Beiträge
Artikel 11 - Erforderliche Daten für die Neuberechnung der Beiträge für die Geschäftsjahre der Übergangsfrist
Artikel 12 - Auslagerung von Aufgaben
Artikel 13 - Unterstützung durch nationale Abwicklungsbehörden
Artikel 14 - Aufhebung
Artikel 14a - Übergangsbestimmungen für das Geschäftsjahr 2021
Artikel 15 - Inkrafttreten