Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 08/01/2018

Fassung vom: 26/03/2021
Referenzstellen (2)
19/12/2017
Delegierte Verordnung 2017/2361 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2017/2361

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2361 der Kommission vom 14. September 2017 über das endgültige System der Beiträge zu den Verwaltungsausgaben des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - BegriffsbestimmungenArtikel 3 - Bestimmung des Gesamtbetrags der zu erhebenden jährlichen BeiträgeArtikel 4 - Aufteilung des Gesamtbetrags der jährlichen BeiträgeArtikel 4a - Vorauszahlungen auf die einzelnen jährlichen BeiträgeArtikel 5 - Berechnung der einzelnen jährlichen BeiträgeArtikel 6 - Für die Berechnung der einzelnen jährlichen Beiträge erforderliche DatenArtikel 7 - Änderung des Anwendungsbereichs, des Status oder anderer DatenArtikel 8 - Beitragsbescheid, Mitteilungen, Zahlungen und VerzugszinsenArtikel 9 - VollstreckungArtikel 10 - Neuberechnung und Verrechnung der während der Übergangsfrist zu zahlenden BeiträgeArtikel 11 - Erforderliche Daten für die Neuberechnung der Beiträge für die Geschäftsjahre der ÜbergangsfristArtikel 12 - Auslagerung von AufgabenArtikel 13 - Unterstützung durch nationale AbwicklungsbehördenArtikel 14 - AufhebungArtikel 14a - Übergangsbestimmungen für das Geschäftsjahr 2021Artikel 15 - Inkrafttreten