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Aktualisiert 14/11/2024
Metadaten
In Kraft seit 08/01/2018
Fassung vom: 26/03/2021
Referenzstellen (2)
Zeitleiste
25/03/2021
Änderung: Delegierte Verordnung 2021/517 veröffentlicht im ABl.
19/12/2017
Delegierte Verordnung 2017/2361 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2017/2361
Delegierte Verordnung 2017/2361
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2361 der Kommission vom 14. September 2017 über das endgültige System der Beiträge zu den Verwaltungsausgaben des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung
Erwägungsgründe
Artikel 1 - Gegenstand
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
Artikel 3 - Bestimmung des Gesamtbetrags der zu erhebenden jährlichen Beiträge
Artikel 4 - Aufteilung des Gesamtbetrags der jährlichen Beiträge
Artikel 4a - Vorauszahlungen auf die einzelnen jährlichen Beiträge
Artikel 5 - Berechnung der einzelnen jährlichen Beiträge
Artikel 6 - Für die Berechnung der einzelnen jährlichen Beiträge erforderliche Daten
Artikel 7 - Änderung des Anwendungsbereichs, des Status oder anderer Daten
Artikel 8 - Beitragsbescheid, Mitteilungen, Zahlungen und Verzugszinsen
Artikel 9 - Vollstreckung
Artikel 10 - Neuberechnung und Verrechnung der während der Übergangsfrist zu zahlenden Beiträge
Artikel 11 - Erforderliche Daten für die Neuberechnung der Beiträge für die Geschäftsjahre der Übergangsfrist
Artikel 12 - Auslagerung von Aufgaben
Artikel 13 - Unterstützung durch nationale Abwicklungsbehörden
Artikel 14 - Aufhebung
Artikel 14a - Übergangsbestimmungen für das Geschäftsjahr 2021
Artikel 15 - Inkrafttreten