Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/10/2022
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Artikel 8 - Berechnung des Kolmogorov-Smirnov-Testparameters

Artikel 8

Berechnung des Kolmogorov-Smirnov-Testparameters

(1)  

Die Institute berechnen den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Kolmogorov-Smirnov-Testparameter in folgenden Schritten in der beschriebenen Reihenfolge:

a) 

Sie bestimmen die Zeitreihe der letzten 250 Geschäftstage mit Beobachtungen der hypothetischen und theoretischen Änderungen des Werts des Portfolios des Handelstischs;

b) 

sie berechnen die empirische kumulative Verteilungsfunktion der hypothetischen Änderungen des Werts des Portfolios des Handelstischs anhand der in Buchstabe a genannten Zeitreihe der hypothetischen Änderungen;

c) 

sie berechnen die empirische kumulative Verteilungsfunktion der theoretischen Änderungen des Werts des Portfolios des Handelstischs anhand der in Buchstabe a genannten Zeitreihe der theoretischen Änderungen;

d) 

sie ermitteln den Kolmogorov-Smirnov-Testparameter durch Berechnung der maximalen Differenz zwischen den beiden gemäß den Buchstaben b und c berechneten empirischen kumulativen Verteilungen für jeden möglichen Gewinn- und Verlustwert.

(2)  
Für die Zwecke von Absatz 1 ist die aus einer Zeitreihe gewonnene empirische Verteilungsfunktion als Funktion zu verstehen, die bei jeder beliebigen Eingabezahl das Verhältnis ergibt zwischen der Anzahl der Beobachtungen innerhalb der Zeitreihe mit einem niedrigeren oder gleich hohen Wert wie die Eingabezahl und der Gesamtzahl der Beobachtungen innerhalb der betreffenden Zeitreihe.