Artikel 7
Berechnung des Spearman-Korrelationskoeffizienten
Die Institute berechnen den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Spearman-Korrelationskoeffizienten in folgenden Schritten in der beschriebenen Reihenfolge:
Sie bestimmen die Zeitreihe für Beobachtungen der hypothetischen und theoretischen Änderungen des Werts des Portfolios des Handelstischs der vergangenen 250 Geschäftstage;
aus der unter Buchstabe a genannten Zeitreihe der hypothetischen und theoretischen Änderungen erstellen die Institute die entsprechende Rangzeitreihe gemäß Absatz 2 und behandeln die Zeitreihe der hypothetischen und theoretischen Veränderungen als die originäre Zeitreihe;
sie berechnen den Spearman-Korrelationskoeffizienten nach folgender Formel:
Dabei gilt:
R HPL |
= |
Rangzeitreihe aus der Zeitreihe hypothetischer Änderungen nach Buchstabe b; |
R RTPL |
= |
Rangzeitreihe aus der Zeitreihe theoretischer Änderungen nach Buchstabe b; |
|
= |
Standardabweichung der RangzeitreiheRHPL , berechnet gemäß Absatz 3 Buchstabe a; |
|
= |
Standardabweichung der Rangzeitreihe RRTPL , berechnet gemäß Absatz 3 Buchstabe b; |
cov (RHPL , RRTPL ) |
= |
gemäß Absatz 3 Buchstabe c berechnete Kovarianz zwischen den Rangzeitreihen RHPL und RRTPL . |
Die Institute erstellen die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Rangzeitreihe aus einer originären Zeitreihe in folgenden Schritten in der beschriebenen Reihenfolge:
Für jede Beobachtung innerhalb der originären Zeitreihe zählen die Institute die Anzahl der Beobachtungen mit einem niedrigeren Wert als die Beobachtung innerhalb dieser Zeitreihe;
die Institute kennzeichnen jede Beobachtung mit der sich aus der Berechnung nach Buchstabe a ergebenden Zahl, erhöht um eins;
werden gemäß Buchstabe b zwei oder mehr Beobachtungen mit derselben Zahl gekennzeichnet, so addieren die Institute zum Wert dieser Kennzeichnungen den folgenden Bruch:
dabei steht N für die Anzahl der Beobachtungen mit derselben Zahl;
die Institute betrachten die gemäß den Buchstaben b und c erhaltenen, gekennzeichneten Zeitreihen als Rangzeitreihen.
Die Institute berechnen die Standardabweichung der Rangzeitreihe RHPL gemäß der Formal nach Buchstabe a, die Standardabweichung der Rangzeitreihe RRTPL gemäß der Formal nach Buchstabe b und die Kovarianz zwischen diesen Zeitreihen gemäß der Formal nach Buchstabe c wie folgt:
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