Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft seit 15/11/2022

Fassung vom: 26/10/2022
Referenzstellen (5)
13/08/2024
EBA/RTS/2024/18
Finaler Entwurf veröffentlicht
14/12/2023
EBA/CP/2023/41
Konsultation veröffentlicht
26/10/2022
Delegierte Verordnung 2022/2059 veröffentlicht im ABl.
27/03/2020
EBA/RTS/2020/02
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/06/2019
EBA/CP/2019/06
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2022/2059

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2059 der Kommission vom 14. Juni 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung der technischen Einzelheiten der Anforderungen an Rückvergleiche und die Gewinn- und Verlustzuweisung gemäß den Artikeln 325bf und 325bg der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 1 - Technische Elemente, die in den tatsächlichen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs für die Zwecke von Rückvergleichen auf Ebene der Handelstische zu berücksichtigen sindArtikel 2 - Technische Elemente, die in den tatsächlichen Änderungen des Portfoliowerts für die Zwecke von Rückvergleichen auf Ebene der Institute zu berücksichtigen sind
Artikel 3 - Technische Elemente, die in den hypothetischen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs für die Zwecke von Rückvergleichen auf Ebene der Handelstische zu berücksichtigen sindArtikel 4 - Technische Elemente, die in den hypothetischen Änderungen des Portfoliowerts für die Zwecke von Rückvergleichen auf Ebene der Institute zu berücksichtigen sindArtikel 5 - Anforderungen an die Dokumentation
Artikel 6 - Allgemeine AnforderungenArtikel 7 - Berechnung des Spearman-KorrelationskoeffizientenArtikel 8 - Berechnung des Kolmogorov-Smirnov-TestparametersArtikel 9 - Spezifizierung der Kriterien, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass sich die theoretischen und die hypothetischen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs ausreichend gut entsprechenArtikel 10 - Auswirkungen für Handelstische, die gelb, orange oder rot eingestuft wurdenArtikel 11 - Häufigkeit der Bewertung der Einhaltung der Anforderung hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung
Artikel 12 - Technische Elemente, die in den theoretischen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs zu berücksichtigen sindArtikel 13 - Technische Elemente, die bei der Anforderung hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung in den hypothetischen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs zu berücksichtigen sindArtikel 14 - Angleichung von Daten für die Anforderungen hinsichtlich der Gewinn- und VerlustzuweisungArtikel 15 - Anforderungen an die Dokumentation