Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/10/2022
Änderungen
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Artikel 13 - Technische Elemente, die bei der Anforderung hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung in den hypothetischen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs zu berücksichtigen sind

Artikel 13

Technische Elemente, die bei der Anforderung hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung in den hypothetischen Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs zu berücksichtigen sind

Für die Zwecke von Artikel 325bg der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen die Institute hypothetische Änderungen des Werts des Portfolios eines Handelstischs gemäß Artikel 3 der vorliegenden Verordnung.