Aktualisiert 12/11/2024
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Artikel 19 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 19

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER