Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 11/01/2018
Änderungen
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Artikel 6 - Durchführungsverordnung 2018/33

Artikel 6

Kalenderzeitraum

In der Zeile „Zeitraum“ gibt der Zahlungsdienstleister linksbündig den Kalenderzeitraum an, auf den sich die Entgeltaufstellung bezieht.