Aktualisiert 08/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 11/01/2018
Änderungen
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Artikel 19 - Inkrafttreten

Artikel 19

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.