Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft seit 15/07/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
25/06/2024
Delegierte Verordnung 2024/1780 veröffentlicht im ABl.
08/04/2019
EBA/RTS/2019/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
19/06/2018
EBA/CP/2018/10
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2024/1780

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1780 der Kommission vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Bedingungen, nach denen Institute KIRB in Bezug auf die einer Verbriefungstransaktion zugrunde liegenden Risikopositionen berechnen dürfen

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - BegriffsbestimmungenArtikel 3 - Gemeinsame BestimmungenArtikel 4 - Bedingungen für die Berechnung von KIRB unter Verwendung KIRB-spezifischer RatingsystemeArtikel 5 - Bedingungen, unter denen Institute KIRB unter Verwendung eines Ratingsystems berechnen dürfen, das für die Verwendung für selbst begründete Risikopositionen zugelassen wurdeArtikel 6 - Erfahrung mit der Berechnung von KIRBArtikel 7 - Anforderungen an qualifizierte verbriefte RisikopositionenArtikel 8 - Allgemeine Bedingungen für die RisikodifferenzierungArtikel 9 - Anerkennungsfähigkeit der Behandlung von qualifizierten verbrieften Nicht-Mengengeschäfts-Risikopositionen als Risikopositionen aus dem MengengeschäftArtikel 10 - Anerkennungsfähigkeit der Behandlung von qualifizierten verbrieften Risikopositionen aus dem Mengengeschäft als Risikopositionen aus dem MengengeschäftArtikel 11 - Bestimmung der Beziehung zwischen Parteien, Marktüblichkeit der Konditionen und verbundenen KundenArtikel 12 - Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für das Kreditrisiko qualifizierter verbriefter RisikopositionenArtikel 13 - Anforderungen an Daten und PrimärdatenArtikel 14 - Verwendung von NäherungswertenArtikel 15 - Verwendung von Daten, die nicht im Einklang mit der Ausfalldefinition nach Artikel 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 stehenArtikel 16 - Inkrafttreten