Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG III - RISIKOPROFIL IM HINBLICK AUF GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

ANHANG III

RISIKOPROFIL IM HINBLICK AUF GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

(1)   Risikoprofil — geringfügig signifikant:

Das Risikoprofil des Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors, der Zweigstelle, des Agenten oder des Vertreibers ist geringfügig signifikant, wenn das inhärente Risiko geringfügig signifikant ist und das Risikoprofil sich bei einer Risikominderung nicht verändert oder wenn das inhärente Risiko moderat signifikant oder signifikant ist, aber durch Systeme und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam gemindert wird.

(2)   Risikoprofil — moderat signifikant:

Das Risikoprofil des Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors, der Zweigstelle, des Agenten oder des Vertreibers ist moderat signifikant, wenn das inhärente Risiko moderat signifikant ist und das Risikoprofil sich bei einer Risikominderung nicht verändert oder wenn das inhärente Risiko signifikant oder sehr signifikant ist, aber durch Systeme und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam gemindert wird.

(3)   Risikoprofil — signifikant:

Das Risikoprofil des Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors, der Zweigstelle, des Agenten oder des Vertreibers ist signifikant, wenn die inhärente Risikoexposition signifikant ist und das Risikoprofil sich bei einer Risikominderung nicht verändert oder wenn das inhärente Risiko sehr signifikant ist, aber durch Systeme und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam gemindert wird.

(4)   Risikoprofil — sehr signifikant:

Das Risikoprofil des Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors, der Zweigstelle, des Agenten oder des Vertreibers ist sehr signifikant, wenn das inhärente Risiko sehr signifikant ist und das Risikoprofil sich bei einer Risikominderung gleich welcher Art nicht verändert oder wenn das inhärente Risiko sehr signifikant ist und aufgrund systemischer Schwächen des Systems und der Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei dem Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors nicht wirksam gemindert wird.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/595/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)