Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 07/03/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
16/02/2024
Delegierte Verordnung 2024/595 veröffentlicht im ABl.
20/12/2021
EBA/RTS/2021/16
Finaler Entwurf veröffentlicht
06/05/2021
EBA/CP/2021/19
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2024/595

Delegierte Verordnung (EU) 2024/595 der Kommission vom 9. November 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Wesentlichkeit von Schwächen, der Art der erhobenen Informationen, der praktischen Umsetzung der Informationserhebung sowie der Analyse und Verbreitung der Informationen in der zentralen Datenbank zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach Artikel 9a Absatz 2 jener Verordnung

ErwägungsgründeArtikel 1 - Begriffsbestimmungen Artikel 2 - Schwächen und Situationen, in denen Schwächen auftreten könnenArtikel 3 - Wesentlichkeit einer SchwächeArtikel 4 - Von den meldenden Behörden zu übermittelnde InformationenArtikel 5 - Allgemeine InformationenArtikel 6 - Informationen über wesentliche SchwächenArtikel 7 - Informationen über ergriffene MaßnahmenArtikel 8 - Fristen und Pflicht zur AktualisierungArtikel 9 - Analyse der bei der EBA eingegangenen InformationenArtikel 10 - Bereitstellung von Informationen für die meldenden BehördenArtikel 11 - Verknüpfung mit anderen MeldungenArtikel 12 - Praktische Umsetzung der InformationserhebungArtikel 13 - VertraulichkeitArtikel 14 - Datenschutz Artikel 15 - InkrafttretenANHANG I - SITUATIONENANHANG II - ANGABEN ZU NATÜRLICHEN PERSONENANHANG III - RISIKOPROFIL IM HINBLICK AUF GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG