Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 11/01/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (11)
22/12/2021
Durchführungsverordnung 2021/2284 veröffentlicht im ABl.
05/03/2021
EBA/ITS/2021/02
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/06/2020
EBA/CP/2020/07
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2021/2284

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 der Kommission vom 10. Dezember 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 1 - MeldestichtageArtikel 2 - EinreichungstermineArtikel 3 - Erfüllung der Meldepflichten auf EinzelbasisArtikel 4 - Anwendung der Meldepflichten auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 5 - Format und Intervalle der Meldungen von Wertpapierfirmen, die weder klein noch nicht verflochten sindArtikel 6 - Format und Intervalle der Meldungen von kleinen und nicht verflochtenen WertpapierfirmenArtikel 7 - Format und Intervalle der Meldungen von Unternehmen, die unter die Anwendung des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/2033 fallenArtikel 8 - Datengenauigkeit und Informationen im Zusammenhang mit der Übermittlung
ANHANG I - MELDUNG FÜR WERTPAPIERFIRMEN, DIE WEDER KLEINE NOCH NICHT VERFLOCHTENE WERTPAPIERFIRMEN SIND Q&AANHANG II - MELDUNG FÜR WERTPAPIERFIRMEN, DIE WEDER KLEINE NOCH NICHT VERFLOCHTENE WERTPAPIERFIRMEN SIND Q&AANHANG III - MELDUNG FÜR KLEINE UND NICHT VERFLOCHTENE WERTPAPIERFIRMENANHANG IV - MELDUNG FÜR KLEINE UND NICHT VERFLOCHTENE WERTPAPIERFIRMENANHANG VANHANG 6 - MELDEBÖGEN ZUR OFFENLEGUNG DER EIGENMITTELANHANG VII - ERLÄUTERUNGEN ZU DEN MELDEBÖGEN FÜR DIE OFFENLEGUNG VON EIGENMITTELNANHANG VIII - MELDUNG DES GRUPPENKAPITALTESTSANHANG IX - MELDUNG DES GRUPPENKAPITALTESTS