Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
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Artikel 30 - Wertpapierbeschreibung beim EU-Wachstumsprospekt für Dividendenwerte

Artikel 30

Wertpapierbeschreibung beim EU-Wachstumsprospekt für Dividendenwerte

(1)  Eine gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellte spezielle Wertpapierbeschreibung für Dividendenwerte muss die in Anhang 26 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten.

(2)  Abweichend von Absatz 1 muss die spezielle Wertpapierbeschreibung für die in Artikel 19 Absätze 1 und 2 und Artikel 20 Absätze 1 und 2 genannten Wertpapiere, sofern es sich dabei nicht um Aktien oder andere übertragbare, aktienähnliche Wertpapiere handelt, gemäß Artikel 31 erstellt werden.