Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 18/10/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
28/09/2021
Delegierte Verordnung 2021/1722 veröffentlicht im ABl.
31/07/2018
EBA/RTS/2018/03
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/10/2017
EBA/CP/2017/16
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/1722

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1722 der Kommission vom 18. Juni 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die grenzüberschreitend Zahlungsdienste erbringen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Gegenstand und GeltungsbereichArtikel 2 - Zentrale KontaktstellenArtikel 3 - Allgemeine AnforderungenArtikel 4 - Einreichen eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder InformationsaustauschArtikel 5 - Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder InformationsaustauschArtikel 6 - Mitteilung der Absicht, eine Inspektion vor Ort im Aufnahmemitgliedstaat durchzuführenArtikel 7 - Verfahren für ein Ersuchen um Durchführung einer Inspektion vor OrtArtikel 8 - Mitteilung im Falle einer Zuwiderhandlung oder mutmaßlichen ZuwiderhandlungArtikel 9 - Berichterstattung zu Informations- oder statistischen Zwecken und zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366Artikel 10 - Informationen und Daten, die zu Informations- oder statistischen Zwecken zu melden sindArtikel 11 - Zusätzliche Informationen und Daten, die zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu melden sindArtikel 12 - InkrafttretenANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IVANHANG VANHANG VI