Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 28/06/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
08/06/2023
Delegierte Verordnung 2023/1118 veröffentlicht im ABl.
05/07/2021
EBA/RTS/2021/06
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/02/2021
EBA/CP/2021/05
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/1118

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1118 der Kommission vom 12. Januar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Bedingungen, unter denen Aufsichtskollegien ihre Aufgaben ausüben (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 9 - Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch innerhalb des AufsichtskollegiumsArtikel 10 - Informationsaustausch zur Steigerung der Effizienz der Beaufsichtigung von WertpapierfirmengruppenArtikel 11 - Informationsaustausch für die Zwecke des aufsichtlichen Überprüfungs- und BewertungsverfahrensArtikel 12 - Informationsaustausch im Hinblick auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner ModelleArtikel 13 - Zusammenarbeit in Bezug auf die Nichterfüllung und SanktionenArtikel 14 - Umsetzung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsverfahrens