Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 19 - Inkrafttreten

Artikel 19

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 12. Januar 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN