Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 20/04/2017

Fassung vom: 31/03/2017
Referenzstellen (7)
31/03/2017
Delegierte Verordnung 2017/581 veröffentlicht im ABl.
28/09/2015
ESMA/2015/1464 - Annex I
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/09/2015
ESMA/2015/1464 - Annex II
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/09/2015
ESMA/2015/1464
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex A
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex B
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2017/581

Delegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 5 - Bedingungen, unter denen ein Handelsplatz den Zugang verweigern kannArtikel 6 - Verweigerung des Zugangs durch einen Handelsplatz wegen operationeller Risiken und KomplexitätArtikel 7 - Verweigerung des Zugangs durch einen Handelsplatz wegen sonstiger Faktoren, die erhebliche unangemessene Risiken verursachenArtikel 8 - Bedingungen, unter denen davon ausgegangen wird, dass der Zugang das reibungslose und ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte gefährdet oder das Systemrisiko erhöht
Artikel 15 - Verfahren für Mitteilungen von der CCP an die für sie zuständige BehördeArtikel 16 - Verfahren für Mitteilungen von der zuständigen Behörde an die ESMA und das CCP-KollegiumArtikel 17 - Verfahren für Mitteilungen vom Handelsplatz an die für ihn zuständige Behörde bezüglich des ursprünglichen ÜbergangszeitraumsArtikel 18 - Verfahren für Mitteilungen vom Handelsplatz an die für ihn zuständige Behörde bezüglich einer Verlängerung des ÜbergangszeitraumsArtikel 19 - Weitere Spezifikationen für die Berechnung des NominalbetragsArtikel 20 - Genehmigungs- und Prüfmethode der ESMAArtikel 21 - Inkrafttreten und Anwendung
ANHANG