Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
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Artikel 6 - Verweigerung des Zugangs durch einen Handelsplatz wegen operationeller Risiken und Komplexität

Artikel 6

Verweigerung des Zugangs durch einen Handelsplatz wegen operationeller Risiken und Komplexität

Ein Handelsplatz kann einen Antrag auf Zugang nur dann mit Hinweis auf operationelle Risiken und Komplexität ablehnen, wenn ein Risiko der Inkompatibilität zwischen den IT-Systemen der CCP und den IT-Systemen des Handelsplatzes besteht und diese Inkompatibilität den Handelsplatz daran hindert, für Konnektivität zwischen den beiden Systemen zu sorgen.