Aktualisiert 16/01/2026
In Kraft

Fassung vom: 11/12/2025
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 14 - Durchführungsverordnung 2016/100

Artikel 14

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.