Aktualisiert 16/01/2026
In Kraft

Fassung vom: 11/12/2025
Änderungen (1)
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Artikel 3 - Durchführungsverordnung 2016/100

Artikel 3

Beteiligung von Aufsichtsbehörden aus Drittländern am Bewertungsverfahren

(1)  

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde kann entscheiden, Aufsichtsbehörden aus Drittländern, die gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/791 der Kommission ( 1 ) am Aufsichtskollegium teilnehmen, an der Bewertung der gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gestellten Anträge zu beteiligen, wenn der Antragsteller im entsprechenden Drittland tätig ist und die betreffenden Methoden auf Risikopositionen in diesem Drittland anzuwenden gedenkt. In diesem Fall vereinbaren die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die betreffenden Aufsichtsbehörden aus Drittländern den Umfang der Beteiligung jener Drittlandsbehörden für folgende Zwecke:

a) 

Übermittlung des Beitrags der Aufsichtsbehörden des Drittlands zum Bewertungsbericht der konsolidierenden Aufsichtsbehörde durch die Aufsichtsbehörden des Drittlands;

b) 

Aufnahme der unter Buchstabe a genannten Beiträge in den von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde erstellten Bewertungsbericht in Form von Anhängen.

(2)  
Beschließt die konsolidierende Aufsichtsbehörde die Beteiligung von Aufsichtsbehörden aus Drittländern, übermittelt sie die von den jeweils zuständigen Behörden erstellten Bewertungsberichte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils betroffenen Behörde an die Aufsichtsbehörden aus Drittländern.
(3)  
Die konsolidierende Aufsichtsbehörde hält die jeweils zuständigen Behörden über Umfang, Ebene und Art der Beteiligung von Aufsichtsbehörden aus Drittländern am Bewertungsprozess sowie den Umfang, in dem deren Beiträge in den von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde erstellten Bewertungsbericht eingeflossen sind, vollumfänglich auf dem Laufenden.


( 1 ) Delegierte Verordnung (EU) 2025/791 der Kommission vom 23. April 2025 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für die Arbeitsweise der Aufsichtskollegien und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/98 der Kommission (ABl. L, 2025/791, 8.8.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/791/oj).