Artikel 6
Bewertung des Risikoprofils der CCP in Bezug auf die Vorbereitung der CCP
Die zuständigen Behörden und Aufsichtskollegien bewerten die Angemessenheit des Sanierungsplans einer CCP in Bezug auf den Zeitplan, die Szenarien und die Indikatoren, die darin enthalten sind. Bei der Durchführung dieser Bewertung berücksichtigen die zuständigen Behörden und Aufsichtskollegien alle folgenden Faktoren:
a) |
ob die geplante Anwendung und die geplante Strategie des Sanierungsplans
|
b) |
ob in dem im Sanierungsplan enthaltenen Rahmen quantitativer und qualitativer Indikatoren die Umstände dargelegt sind, unter denen die im Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen sind. |