Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2023/451

Artikel 3

Bewertung der Organisationsstruktur einer CCP

Die zuständigen Behörden und Aufsichtskollegien bewerten die Angemessenheit des Sanierungsplans einer CCP im Hinblick auf die Komplexität der Organisationsstruktur, indem sie alle folgenden Faktoren berücksichtigen:

a)

ob sich die Eigentümerstruktur der CCP auf den Sanierungsplan auswirken könnte;

b)

wie sich die Eigentümerstruktur der CCP in Anreizstrukturen oder Entscheidungsprozessen der CCP widerspiegelt;

c)

wie sich die Anforderungen an die Eigentümer im Rahmen des Sanierungsplans auf den Sanierungsplan auswirken könnten, insbesondere auch wenn vertragliche Vereinbarungen über die Unterstützung durch das Mutterunternehmen oder die Gruppe Bestandteil des Sanierungsplans sind, wobei insbesondere Folgendes bewertet wird:

i)

die Zuverlässigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Unterstützung;

ii)

ob im Sanierungsplan Fälle angemessen berücksichtigt und adressiert werden, in denen solche Vereinbarungen über finanzielle Unterstützung nicht erfüllt werden können;

d)

ob die Verbindungen der CCP zu einem Unternehmen derselben Gruppe ausreichend bewertet werden, damit das Ansteckungsrisiko, das entstehen könnte, wenn ein Unternehmen der Gruppe finanziellen Beschränkungen unterliegt oder ausfällt, berücksichtigt wird, und wie sich diese Verbindungen auf die Anwendbarkeit der im Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen auswirken könnten;

e)

ob die Strategien und Verfahren für die Genehmigung des Sanierungsplans und für die Identifizierung der Personen, die in der betreffenden Organisation für die Ausarbeitung und Durchführung des Sanierungsplans verantwortlich sind, geeignet, klar und praktikabel sind;

f)

ob der Sanierungsplan mit der Unternehmensverfassung der CCP und den Entscheidungsprozessen sowie der internen Unternehmensführung der CCP vereinbar ist;

g)

ob die Komplexität der internen Organisation der CCP ein Hindernis für rechtzeitiges Handeln darstellen könnte oder ob es wahrscheinlich ist, dass Verfahren mit klaren Entscheidungsketten und klar definierten Zuständigkeiten effizient durchgeführt werden;

h)

ob der Sanierungsplan mit Blick auf Verfahren und Aktionspläne klar und praktikabel ist, einschließlich Verfahren für Entscheidungsprozesse, detaillierter Kontaktangaben aller für den Prozess des Sanierungsplans relevanten Personen, Möglichkeiten für den Fernzugriff und des Zugangs zu Entscheidungsträgern, und ob im Sanierungsplan Verfahren für den Zugang zu Schlüsselpersonen inner- und außerhalb des Standorts dargelegt sind;

i)

ob der Sanierungsplan, soweit erforderlich, effektiv in die Betriebsvorschriften der CCP aufgenommen wurde;

j)

ob die CCP über angemessene Vorschriften und Verfahren verfügt, um ihren Sanierungsplan regelmäßig mit ihren Clearingmitgliedern zu erproben und, soweit möglich, deren Kunden und indirekte Kunden zu ermitteln.