Artikel 13
Anreize
Die zuständigen Behörden und Aufsichtskollegien bewerten die Angemessenheit des Sanierungsplans einer CCP in Bezug auf die Schaffung geeigneter Anreize für die Eigentümer der CCP, die Clearingmitglieder und — sofern möglich — gegebenenfalls für deren Kunden, das Ausmaß des Risikos, das die Eigentümer dieser CCP, ihre Clearingmitglieder und deren Kunden in das System einbringen oder im System eingehen, zu kontrollieren, die Risikobereitschaft und das Risikomanagement der CCP zu überwachen und zum Ausfallmanagement der CCP beizutragen, indem sie alle folgenden Faktoren berücksichtigen:
a) |
ob die Anreize die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Sanierung erhöhen und ob der Sanierungsplan Anreize für verschiedene Interessenträger und gegebenenfalls Beispiele dafür enthält, wie freiwillige Beiträge zusätzlich zu den gemäß den Betriebsvorschriften der CCP vereinbarten Beiträgen in Krisenzeiten gefördert werden könnten; |
b) |
ob die Mittelabrufe, Beiträge oder Kostenzuweisungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsplan geeignete Anreize für die CCP, ihre Clearingmitglieder, deren Kunden und indirekte Kunden, sofern diese direkten und indirekten Kunden bekannt sind, sowie für Anteilseigner und andere Unternehmen derselben Gruppe schaffen, so zu handeln, dass Risiken und potenzielle Kosten minimiert werden; |
c) |
ob die Struktur des Ausfallmanagements Anreize für die Beteiligung am Ausfallmanagement der Clearingmitglieder und deren Kunden durch den Einsatz von Sanierungsinstrumenten und durch die Mittel schafft, die der CCP bei einer Sanierung zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Sanktionen für den Fall, dass — sofern vereinbart — zugesagte Mittel nicht bereitgestellt werden, einschließlich der Bereitstellung von abgeordnetem Personal zur Unterstützung des Sanierungsmanagements oder für die Abgabe konkurrenzfähiger Gebote im Rahmen einer Versteigerung; |
d) |
ob die Regelungen und Maßnahmen für Versteigerungen von Positionen ausgefallener Mitglieder ausreichende Anreize dafür bieten, dass nicht ausfallende Clearingmitglieder konkurrenzfähige Gebote abgeben, und gut strukturiert sind, und ob diese Regelungen und Maßnahmen die im Sanierungsplan vorgesehenen Anreize schaffen; |
e) |
ob der Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Clearingmitglieder und ihren potenziellen Verlusten, die sich aus dem Sanierungsplan ergeben, einen angemessenen Anreiz dafür schafft, dass eine erfolgreiche Sanierung wahrscheinlicher wird, einschließlich der Frage, ob die Verluste oder eine Deckelung potenzieller Verluste in einem angemessenen Verhältnis zu einer Messgröße für die Tätigkeit des Mitglieds stehen, und zwar auf der Grundlage von Nachschusszahlungen, Ersteinschusszahlungen, Beiträgen zum Ausfallfonds oder anderen risiko- und tätigkeitsbezogenen Messgrößen; |
f) |
ob die Mechanismen der CCP zur Einbeziehung verbundener FMI und Interessenträger, die bei Durchführung des Sanierungsplans Verluste und Kosten tragen oder zur Deckung von Liquiditätsdefiziten beitragen würden, in die Erstellung des Sanierungsplans und die Teilnahme an einschlägigen Diskussionen über das Risikomanagement gut strukturiert sind und geeignete Anreize schaffen, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen verbundener FMI und der Interessenträger zu gewährleisten; |
g) |
ob die Einbeziehung von Clearingmitgliedern und nach Möglichkeit deren Kunden oder anderen mit der CCP verbundenen Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Minderung von Verlusten im Falle einer Sanierung die richtigen Anreize dafür schafft, der CCP angemessene Dienstleistungen anzubieten, einschließlich der Tätigkeit als Gegenpartei von Repo-Geschäften und der Bereitstellung von Liquidität. |