Delegierte Verordnung (EU) 2023/451 der Kommission vom 25. November 2022 zur Festlegung der Faktoren, die von der zuständigen Behörde und dem Aufsichtskollegium bei der Bewertung des Sanierungsplans zentraler Gegenparteien zu berücksichtigen sind (Text von Bedeutung für den EWR)