Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft seit 11/04/2019

Fassung vom: 26/05/2021
Referenzstellen (11)
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Delegierte Verordnung 2019/360

Delegierte Verordnung (EU) 2019/360 der Kommission vom 13. Dezember 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die den Transaktionsregistern von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 13 - Berechnung der vorläufigen AufsichtsgebührenArtikel 14 - Zahlung der Registrierungsgebühren und der Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten im Jahr 2019Artikel 15 - Jährliche Aufsichtsgebühr 2020 für Transaktionsregister, deren Registrierung im Jahr 2019 vorgenommen oder ausgeweitet wurdeArtikel 15a - Jahresaufsichtsgebühr 2021 für Transaktionsregister, die am 31. Dezember 2020 registriert warenArtikel 16 - Inkrafttreten
ANHANG