Aktualisiert 04/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen

Artikel 16 - Delegierte Verordnung 2019/360

Artikel 16

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.