Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/05/2021
Änderungen
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Artikel 16 - Inkrafttreten

Artikel 16

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.