Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/05/2021
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 16 - Inkrafttreten

Artikel 16

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.