Artikel 8
Allgemeine Zahlungsmodalitäten
(1)
Alle Gebühren sind in Euro zahlbar. Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Artikel 9, 10 und 11.
(2)
Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des geschuldeten Betrags in Rechnung gestellt.