Aktualisiert 19/09/2024
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Artikel 12 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 12

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Februar 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER