Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/12/2022
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ANHANG II

ANHANG II

Informationen für die Beurteilung der Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen durch die zuständigen Behörden

(1) Angaben zur Identität und Beteiligung aller Personen und Einrichtungen, die eine qualifizierte Beteiligung an dem Kreditinstitut halten oder im Falle der Zulassung des antragstellenden Kreditinstituts halten werden, sowie sonstige für die Beurteilung der Eignung relevante Informationen, einschließlich aller folgenden Elemente:

a) 

Übersicht, aus der die Beteiligungsstruktur des antragstellenden Kreditinstituts hervorgeht, mit Aufschlüsselung des Kapitals und der Stimmrechte;

b) 

Namen aller Personen und Einrichtungen, die qualifizierte Beteiligungen halten oder halten werden, mit folgenden Angaben für jede dieser Personen bzw. Einrichtungen:

i) 

Anzahl und Art der gezeichneten oder zu zeichnenden Aktien oder sonstigen Beteiligungen;

ii) 

Nennwert dieser Aktien oder sonstigen Beteiligungen;

iii) 

etwaige gezahlte oder zu zahlende Prämien;

iv) 

etwaige Sicherheitsinteressen oder Belastungen im Zusammenhang mit diesen Aktien oder sonstigen Beteiligungen, einschließlich der Identität der gesicherten Parteien;

v) 

gegebenenfalls von diesen Personen oder Einrichtungen eingegangene Verpflichtungen, durch die sichergestellt werden soll, dass das antragstellende Kreditinstitut die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt;

c) 

Einzelheiten zu den finanziellen oder geschäftlichen Gründen der in Buchstabe b genannten Personen oder sonstigen Einrichtungen für diese Beteiligung sowie Einzelheiten zu ihrer Strategie in Bezug auf die Beteiligung, unter Angabe des Zeitraums, während dessen diese Personen oder Einrichtungen die Beteiligung zu halten beabsichtigen, und ihrer etwaigen Absicht, die Höhe ihrer Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten;

d) 

Angaben zu den Absichten der Personen oder sonstigen Einrichtungen in Bezug auf das antragstellende Kreditinstitut sowie zum Einfluss, den diese Personen oder Einrichtungen auf das antragstellende Kreditinstitut, unter anderem auf die Dividendenpolitik, auszuüben beabsichtigen, Einzelheiten über die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des antragstellenden Kreditinstituts sowie Angaben dazu, ob diese Personen oder Einrichtungen beabsichtigen, als aktive Minderheitsanteilseigner aufzutreten, einschließlich der Gründe für eine etwaige solche Absicht;

e) 

Angaben zur Bereitschaft der in Buchstabe b genannten Personen und Einrichtungen, das antragstellende Kreditinstitut mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung seiner Tätigkeiten oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte;

f) 

Inhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen von Anteilseignern oder Gesellschaftern mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern in Bezug auf das antragstellende Kreditinstitut;

g) 

Analyse der Frage, ob sich die qualifizierte Beteiligung — auch aufgrund der engen Verbindungen der in Buchstabe b genannten Personen oder Einrichtungen mit dem antragstellenden Kreditinstitut — auf die Fähigkeit des antragstellenden Kreditinstituts, den zuständigen Behörden rechtzeitig präzise Informationen bereitzustellen, auswirken wird;

h) 

Identität aller Mitglieder des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung, die die Geschäfte des antragstellenden Kreditinstituts leiten werden und von diesen Anteilseignern oder Gesellschaftern oder auf deren Vorschlag hin ernannt werden, sowie — soweit noch nicht bereitgestellt — die in Anhang I Absatz 1 Buchstaben a bis f genannten Angaben;

i) 

Erläuterung der Finanzierungsquellen für einen möglicherweise beabsichtigten Erwerb von Aktien oder sonstigen Beteiligungen an dem antragstellenden Kreditinstitut, gegebenenfalls einschließlich folgender Informationen:

i) 

Einzelheiten über die Verwendung privater Finanzmittel, einschließlich ihrer Verfügbarkeit und Quelle;

ii) 

Einzelheiten zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten Netzwerk;

iii) 

Einzelheiten zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, einschließlich Angaben zu den zu emittierenden Finanzinstrumenten;

iv) 

Angaben zum Einsatz aufgenommener Mittel, einschließlich der Namen der Kreditgeber und Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, z. B. Laufzeiten, Bedingungen, Sicherungsrechte und Garantien, sowie Angaben zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel verwendet werden sollen;

v) 

Angaben zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Personen, die Anteilseigner oder Gesellschafter des antragstellenden Kreditinstituts sind oder sein werden;

vi) 

Angaben zu etwaigen Vermögenswerten, die zur Finanzierung der beabsichtigten Beteiligung veräußert werden sollen, wie Bedingungen der Veräußerung, Preis, Bewertung und Einzelheiten zu den Merkmalen dieser Vermögenswerte, sowie Informationen darüber, wann und wie sie erworben wurden.

Handelt es sich bei dem Kreditgeber nicht um ein Kreditinstitut oder ein zur Kreditvergabe berechtigtes Finanzinstitut, so unterrichten die antragstellenden Kreditinstitute für die Zwecke von Ziffer iv die zuständigen Behörden über die Herkunft der aufgenommenen Mittel.

(2) Folgende Angaben zu natürlichen Personen, die eine qualifizierte Beteiligung an dem antragstellenden Kreditinstitut halten oder im Falle der Zulassung des antragstellenden Kreditinstituts halten werden:

a) 

Angaben zur Person, einschließlich aller folgenden Angaben:

i) 

vollständige Namen und, falls abweichend, Geburtsnamen der Personen;

ii) 

Geburtsdaten und Geburtsorte der Personen;

iii) 

Staatsangehörigkeit der Personen;

iv) 

nationale Identifikationsnummern der Personen, sofern vorhanden;

v) 

Anschriften und Kontaktdaten der Personen;

vi) 

Kopie des amtlichen Ausweisdokuments;

b) 

ausführlicher Lebenslauf mit Angabe der einschlägigen Aus- und Weiterbildung sowie Berufserfahrung in Bezug auf den Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie Angaben zu etwaigen derzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeiten oder sonstigen Funktionen;

c) 

Erklärung mit folgenden Angaben über die natürliche Person und jedes Unternehmen, das in den letzten zehn Jahren von dieser Person geleitet oder kontrolliert wurde und von dem das antragstellende Kreditinstitut nach angemessener und sorgfältiger Prüfung Kenntnis hat:

i) 

vorbehaltlich nationaler Rechtsvorschriften über die Offenlegung von Straftilgungen, Angaben zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen oder Verfahren, in denen die Person oder das Unternehmen verurteilt wurde und die nicht aufgehoben wurden;

ii) 

Angaben zu etwaigen die Person oder das Unternehmen betreffenden zivil- oder verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Eignung oder anderweitig für die Zulassung des antragstellenden Kreditinstituts relevant sind, sowie Angaben zu etwaigen Verwaltungssanktionen oder Maßnahmen, die infolge eines Verstoßes gegen Gesetze oder Vorschriften verhängt wurden, einschließlich der Aberkennung der Position eines Unternehmensleiters, die nicht aufgehoben wurden und gegen die kein Rechtsbehelf anhängig ist oder eingelegt werden kann, außer im Falle von Verwaltungssanktionen, die gemäß den Artikeln 65, 66 oder 67 der Richtlinie 2013/36/EU verhängt wurden, und von strafrechtlichen Verurteilungen, zu denen auch Angaben zu Urteilen zu machen sind, gegen die noch Rechtsbehelfe eingelegt werden können;

iii) 

etwaige Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren;

iv) 

etwaige anhängige strafrechtliche Ermittlungen;

v) 

etwaige zivil- oder verwaltungsrechtliche Untersuchungen, Vollstreckungsverfahren, Sanktionen oder sonstige Vollstreckungsentscheidungen gegen die Person oder das Unternehmen in Angelegenheiten, die vernünftigerweise als relevant für die Zulassung des antragstellenden Kreditinstituts oder für die solide und umsichtige Führung des antragstellenden Kreditinstituts betrachtet werden können;

vi) 

sofern derartige Dokumente beschafft werden können, eine amtliche Bescheinigung oder ein anderes gleichwertiges Dokument, aus der bzw. dem hervorgeht, dass eines der in Buchstabe c Ziffern i bis v genannten Ereignisse in Bezug auf die Person oder das Unternehmen eingetreten ist;

vii) 

jede etwaige Verweigerung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung;

viii) 

jeder etwaige Entzug, Widerruf oder die etwaige Beendigung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung;

ix) 

jeder etwaige Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung;

x) 

jede etwaige leitende Position innerhalb einer Einrichtung, die Gegenstand einer strafrechtlichen Verurteilung oder einer zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Sanktion oder einer anderen für die Beurteilung der Eignung oder das Zulassungsverfahren relevanten zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Maßnahme einer Behörde oder einer laufende Untersuchung ist, und zwar jeweils wegen Fehlverhaltens, unter anderem in Form von Betrug, Unehrlichkeit, Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder eines anderen Wirtschaftsdelikts oder wegen des Versäumnisses, angemessene Strategien und Verfahren zur Verhinderung solcher Vorfälle einzuführen, zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Fehlverhaltens, sowie Einzelheiten zu diesen Vorfällen und der etwaigen Beteiligung daran;

xi) 

jede etwaige Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis, es sei denn, das betreffende Verhältnis endet durch Ablauf der vorgesehenen Zeit, und jede vergleichbare Situation;

d) 

falls eine andere Aufsichtsbehörde den Leumund der betreffenden Person bereits beurteilt hat, den Namen dieser Behörde und das Ergebnis dieser Beurteilung;

e) 

aktuelle Finanzlage der Person, einschließlich Angaben zu ihren Einnahmequellen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Sicherungsrechten und Garantien, die sie gewährt oder erhalten hat;

f) 

Beschreibung der Geschäftstätigkeiten der Person und aller Unternehmen, die die Person leitet oder kontrolliert;

g) 

Finanzinformationen, einschließlich Ratings und öffentlich zugänglicher Berichte zu allen Unternehmen, die von der Person geleitet oder kontrolliert werden;

h) 

Beschreibung der finanziellen Interessen der Person, unter anderem in Bezug auf Kreditgeschäfte, Garantien und Sicherungsrechte, die die Person gewährt oder erhalten hat, sowie aller nichtfinanziellen Interessen der Person, einschließlich familiärer oder enger Beziehungen zu folgenden natürlichen oder juristischen Personen:

i) 

andere derzeitige Anteilseigner oder Gesellschafter des antragstellenden Kreditinstituts;

ii) 

Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des antragstellenden Kreditinstituts auszuüben, die einer oder mehreren der folgenden Definitionen entsprechen:

— 
Stimmrechte, die von einem Dritten gehalten werden, mit dem diese Person eine Vereinbarung getroffen hat, wonach sie verpflichtet sind, durch einvernehmliche Ausübung der von ihnen gehaltenen Stimmrechte langfristig eine gemeinsame Politik bezüglich der Geschäftsführung des betreffenden Emittenten zu verfolgen;
— 
Stimmrechte, die von einem Dritten aufgrund einer Vereinbarung mit dieser Person gehalten werden, die eine zeitweilige Übertragung dieser Stimmrechte gegen Gegenleistung vorsieht;
— 
Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser Person als Sicherheit verwahrt werden, sofern Letztere die Stimmrechte hält und ihre Absicht bekundet, sie auszuüben;
— 
Stimmrechte aus Aktien, an denen zugunsten dieser Person ein Nießbrauch bestellt ist;
— 
Stimmrechte, die von einem von dieser Person kontrollierten Unternehmen gehalten werden oder die im Sinne der ersten vier Punkte der Ziffer ii von einem von dieser Person kontrollierten Unternehmen ausgeübt werden können;
— 
Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser Person verwahrt sind und die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;
— 
Stimmrechte, die von einem Dritten in eigenem Namen für Rechnung dieser Person gehalten werden;
— 
Stimmrechte, die diese Person als Bevollmächtige ausüben kann und die die Person oder Einrichtung nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;
iii) 

Personen, die nach nationalen Rechtsvorschriften Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts sind;

iv) 

das antragstellende Kreditinstitut oder ein anderes Mitglied seiner Gruppe;

i) 

sofern sich aus den in Buchstabe h genannten Beziehungen ein Interessenkonflikt ergibt, die beabsichtigten Methoden für den Umgang mit diesem Konflikt;

j) 

Beschreibung etwaiger Verbindungen zu politisch exponierten Personen im Sinne von Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates; ( 5 )

k) 

etwaige sonstige Interessen oder Tätigkeiten der Person, die mit denen des antragstellenden Kreditinstituts in Konflikt stehen könnten, und die beabsichtigten Methoden für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten.

(3) Angaben zu juristischen Personen, die eine qualifizierte Beteiligung am antragstellenden Kreditinstitut halten oder im Falle der Zulassung dieses Kreditinstituts halten werden:

a) 

Name der juristischen Person;

b) 

falls die juristische Person in einem Zentralregister, Handelsregister, Unternehmensregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register eingetragen ist, die Bezeichnung des Registers, in das die juristische Person eingetragen ist, die Registrierungsnummer oder eine gleichwertige Kennung in diesem Register sowie eine Kopie der Eintragungsurkunde;

c) 

Anschrift des Sitzes der juristischen Person und, sofern abweichend, ihrer Hauptverwaltung sowie Hauptniederlassung;

d) 

Kontaktdaten;

e) 

Unternehmensunterlagen oder -vereinbarungen betreffend die juristische Person und eine zusammenfassende Erläuterung der wesentlichen Merkmale der Rechtsform der juristischen Person;

f) 

Angaben dazu, ob die juristische Person jemals einer Regulierung durch eine für den Finanzdienstleistungssektor zuständige Behörde oder eine andere staatliche Einrichtung unterlag oder derzeit einer solchen Regulierung unterliegt;

g) 

die Angaben gemäß

i) 

Nummer 2 Buchstabe f in Bezug auf die juristische Person;

ii) 

Nummer 2 Buchstabe d in Bezug auf die juristische Person;

iii) 

Nummer 2 Buchstaben g und i in Bezug auf die juristische Person, jede Person, die die Geschäfte der juristischen Person tatsächlich leitet, oder jedes von der juristischen Person kontrollierte Unternehmen;

iv) 

Nummer 2 Buchstabe c in Bezug auf die juristische Person, jedes von der juristischen Person kontrollierte Unternehmen und jeden Anteilseigner, der einen maßgeblichen Einfluss auf die juristische Person ausübt;

h) 

Beschreibung der finanziellen Interessen der juristischen Person, der Personen, die die Geschäfte der juristischen Person oder gegebenenfalls der Gruppe, zu der die juristische Person gehört, tatsächlich leiten, sowie der Personen, die die Geschäfte der juristischen Person tatsächlich leiten, unter anderem in Bezug auf Kreditgeschäfte, Garantien und Sicherungsrechte, die die Person gewährt oder erhalten hat, sowie eine Beschreibung aller nichtfinanziellen Interessen einer solchen juristischen Person, gegebenenfalls einschließlich familiärer oder enger Beziehungen zu folgenden natürlichen oder juristischen Personen:

i) 

andere derzeitige Anteilseigner oder Gesellschafter des antragstellenden Kreditinstituts;

ii) 

Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des antragstellenden Kreditinstituts, die einer oder mehreren der folgenden Definitionen entsprechen, auszuüben:

— 
Stimmrechte, die von einem Dritten gehalten werden, mit dem diese Person eine Vereinbarung getroffen hat, wonach sie verpflichtet sind, durch einvernehmliche Ausübung der von ihnen gehaltenen Stimmrechte langfristig eine gemeinsame Politik bezüglich der Geschäftsführung des betreffenden Emittenten zu verfolgen;
— 
Stimmrechte, die von einem Dritten aufgrund einer Vereinbarung mit dieser Person gehalten werden, die eine zeitweilige Übertragung dieser Stimmrechte gegen Gegenleistung vorsieht;
— 
Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser Person als Sicherheit verwahrt werden, sofern Letztere die Stimmrechte hält und ihre Absicht bekundet, sie auszuüben;
— 
Stimmrechte aus Aktien, an denen zugunsten dieser Person ein Nießbrauch bestellt ist;
— 
Stimmrechte, die von einem von dieser Person kontrollierten Unternehmen gehalten werden oder im Sinne der ersten vier Punkte der Ziffer ii von einem von dieser Person kontrollierten Unternehmen ausgeübt werden können;
— 
Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser Person verwahrt sind und die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;
— 
Stimmrechte, die von einem Dritten in eigenem Namen für Rechnung dieser Person gehalten werden;
— 
Stimmrechte, die diese Person als Bevollmächtige ausüben kann und die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;
iii) 

politisch exponierte Personen im Sinne von Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie (EU) 2015/849;

iv) 

Personen, die nach nationalen Rechtsvorschriften Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts sind;

v) 

das antragstellende Kreditinstitut oder ein anderes Mitglied seiner Gruppe;

i) 

sofern sich aus den in Buchstabe h genannten Beziehungen Interessenkonflikte ergeben, die beabsichtigten Methoden für den Umgang mit derartigen Konflikten;

j) 

Liste aller Personen, die die Geschäfte der juristischen Person tatsächlich leiten, ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihren Geburtsort, ihre Anschrift, ihre Kontaktdaten, ihre nationale Identifikationsnummer, sofern vorhanden, und detaillierter Lebenslauf mit Angabe der einschlägigen Aus- und Weiterbildung, früheren Berufserfahrung sowie der derzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeiten bzw. sonstigen relevanten Funktionen, sowie die in Nummer 2 Buchstaben c und d genannten Angaben zu jeder dieser Personen;

k) 

Beteiligungsstruktur der juristischen Person, einschließlich der Identität aller Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben, und ihres jeweiligen Anteils an Kapital und Stimmrechten, sowie Angaben zu etwaigen Vereinbarungen zwischen den Anteilseignern;

l) 

wenn die juristische Person einer Gruppe angehört, ein detailliertes Organigramm der Gruppenstruktur und Informationen über den Anteil an Kapital und Stimmrechten der Anteilseigner mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmen der Gruppe und Angaben zu den derzeit von den Unternehmen der Gruppe ausgeübten Tätigkeiten;

m) 

wenn die juristische Person einer Gruppe angehört, Angaben zu den Beziehungen zwischen allen Kreditinstituten, Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe und allen anderen Unternehmen der Gruppe sowie die Namen der Aufsichtsbehörden;

n) 

wenn die juristische Person einer Gruppe angehört, Angabe aller Kreditinstitute, Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe, Namen der jeweils zuständigen Behörden sowie eine Analyse des Umfangs der aufsichtlichen Konsolidierung des Kreditinstituts und der Gruppe, einschließlich Angaben dazu, welche Unternehmen der Gruppe den Anforderungen in Bezug auf die konsolidierte Beaufsichtigung unterliegen würden und auf welchen Ebenen innerhalb der Gruppe diese Anforderungen auf voll- bzw. teilkonsolidierter Basis gelten würden;

o) 

Jahresabschlüsse auf Einzelunternehmensebene und gegebenenfalls auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern die juristische Person während dieses Zeitraums tätig war, oder für einen kürzeren Zeitraum, in dem die juristische Person tätig war und für den Abschlüsse erstellt wurden, die vom Abschlussprüfer oder von der Prüfungsgesellschaft im Sinne von Artikel 2 Nummern 2 und 3 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ) gebilligt wurden, gegebenenfalls einschließlich aller folgenden Elemente:

i) 

die Bilanz;

ii) 

die Gewinn- und Verlustrechnung oder Ergebnisrechnung;

iii) 

die Lageberichte und Finanzanhänge sowie alle anderen Unterlagen, die bei der Registratur oder der zuständigen Behörde der juristischen Person registriert sind, einschließlich der zugrunde gelegten Planungsannahmen, zumindest für das Basisszenario und das Stressszenario, soweit diese in den Jahresberichten, Finanzanhängen und anderen registrierten Unterlagen als relevant erachtet wurden;

p) 

wenn die juristische Person ihre Hauptverwaltung in einem Drittland hat, alle folgenden Informationen:

i) 

wenn die juristische Person von einer für den Finanzdienstleistungssektor zuständigen Behörde eines Drittlandes beaufsichtigt wird, ein Certificate of good-standing oder, falls nicht vorhanden, eine gleichwertige Bescheinigung dieser Drittlandsbehörde in Bezug auf die juristische Person;

ii) 

wenn die juristische Person von einer für den Finanzdienstleistungssektor zuständigen Behörde eines Drittlandes beaufsichtigt wird und diese Behörde entsprechende Erklärungen abgibt, eine Erklärung dieser Drittlandsbehörde, dass in Bezug auf die Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des antragstellenden Kreditinstituts erforderlichen Informationen keine Hindernisse oder Beschränkungen bestehen;

iii) 

allgemeine Angaben zu den für die juristische Person geltenden Regulierungsvorschriften des jeweiligen Drittlandes, einschließlich Angaben dazu, inwieweit die Vorschriften des Drittlandes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force im Einklang stehen;

q) 

wenn es sich bei der juristischen Person um einen Organismus für gemeinsame Anlagen handelt:

i) 

Namen der Anteilinhaber, die den Organismus für gemeinsame Anlagen kontrollieren oder über Beteiligungen verfügen, die es ihnen ermöglichen, Entscheidungen des Organismus für gemeinsame Anlagen zu verhindern;

ii) 

Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu etwaigen Anlagebeschränkungen;

iii) 

Namen und Funktionen der Personen, die einzeln oder als Ausschuss für die Bestimmung und Ergreifung der Anlageentscheidungen für den Organismus für gemeinsame Anlagen verantwortlich sind, sowie eine Kopie eines etwaigen Verwaltungsmandats oder gegebenenfalls der Aufgabenbeschreibung des Ausschusses;

iv) 

ausführliche Beschreibung des geltenden Rechtsrahmens und der geltenden Verfahren des Organismus für gemeinsame Anlagen zur Bekämpfung von Geldwäsche;

v) 

ausführliche Beschreibung der Wertentwicklung früherer Beteiligungen des Organismus für gemeinsame Anlagen an anderen Kreditinstituten, Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder Wertpapierfirmen, aus der hervorgeht, ob diese Beteiligungen von einer zuständigen Behörde genehmigt wurden, und gegebenenfalls den Namen dieser Behörde;

r) 

wenn es sich bei der Person um einen staatlichen Investitionsfonds handelt:

i) 

Namen der staatlichen Stelle, die für die Festlegung der Anlagepolitik des staatlichen Investitionsfonds zuständig ist;

ii) 

Einzelheiten zur Anlagepolitik des staatlichen Investitionsfonds und zu etwaigen Anlagebeschränkungen;

iii) 

Namen und Funktionen der Personen, die für die Anlageentscheidungen des staatlichen Investitionsfonds verantwortlich sind;

iv) 

Einzelheiten zu etwaigen Einflussnahmen der in Ziffer i genannten staatlichen Stelle auf das Tagesgeschäft des staatlichen Investitionsfonds und des antragstellenden Kreditinstituts.

(4) Für die Zwecke dieser Nummer 3 umfasst eine Gruppe die Mitglieder des Unternehmens und die Tochterunternehmen dieser Mitglieder. Folgende Angaben zu Beiträgen, die sich aus Treuhandverträgen ergeben:

a) 

Namen aller Treuhänder, die Vermögenswerte im Sinne des Treuhandvertrags verwalten werden, sowie aller Personen, die Begünstigte oder Treugeber des Treuhandvermögens sind, und gegebenenfalls Angabe der jeweiligen Anteile an der Verteilung der durch das Treuhandvermögen erzielten Erträge;

b) 

Kopie aller Dokumente zur Einrichtung oder Verwaltung des Trusts;

c) 

Beschreibung der wichtigsten rechtlichen Merkmale und Funktionsweise des Trusts;

d) 

Methode der Finanzierung des Trusts und die Mittel, mit denen die finanzielle Solidität des Trusts zur Unterstützung des Antragstellers sichergestellt wird, insbesondere folgende Elemente:

i) 

Beschreibung der Anlagepolitik des Trusts und möglicher Anlagebeschränkungen, einschließlich Informationen über die Einflussfaktoren für Anlageentscheidungen und die Ausstiegsstrategie in Bezug auf das antragstellende Kreditinstitut;

ii) 

Angaben zu vergangenen und bestehenden Investitionen von Unternehmen der Finanzbranche und die Betriebsergebnisse im Zusammenhang mit diesen Investitionen in Bezug auf den Trust;

iii) 

Angaben zu den Finanzierungsquellen und, sofern vorhanden, den Jahresabschlüssen des Trusts, mit einschlägiger Übersicht.


( 5 ) Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).

( 6 ) Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 87).