Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/12/2022
Änderungen
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ANHANG I

ANHANG I

Informationen über die tatsächliche Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts

(1) Angaben zur Person und zu deren Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnis, Fähigkeiten und Erfahrung sowie Einzelheiten und Angaben über die Unvoreingenommenheit und das zeitliche Engagement der Person:

a) 

vollständiger Name und, falls abweichend, Geburtsname der Person;

b) 

Geschlecht, Geburtsort und -datum, Anschrift und Kontaktdaten, Staatsangehörigkeit, persönliche Identifikationsnummer oder Kopie eines Ausweisdokuments oder eines gleichwertigen Dokuments der Person;

c) 

Einzelheiten zu der Position, die die Person innehat oder innehaben wird, einschließlich der Angabe, ob es sich um eine leitende oder nichtleitende Position handelt, des Anfangsdatums oder des geplanten Anfangsdatums und der Dauer des Mandats sowie einer Beschreibung der wichtigsten Pflichten und Verantwortlichkeiten der Person;

d) 

Lebenslauf mit Angaben zu Ausbildung und Erfahrung (Berufserfahrung, akademische Abschlüsse oder andere einschlägige Ausbildungen), einschließlich des Namens und der Art aller Organisationen, für die die Person tätig war, sowie der Art und Dauer der ausgeübten Funktionen, unter besonderer Hervorhebung von Tätigkeiten, die in den Bereich der vorgesehenen Position fallen (Bank- oder Managementerfahrung);

e) 

Liste von Referenzpersonen, vorzugsweise Arbeitgeber aus dem Banken- oder Finanzdienstleistungssektor, mit Kontaktdaten, einschließlich des vollständigen Namens, der Institution, der Position, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse, der Art der beruflichen Beziehung und Informationen darüber, ob eine nicht berufliche Beziehung zu dieser Person besteht oder bestand;

f) 

Vorgeschichte, einschließlich aller folgenden Elemente:

i) 

Strafregisterauszüge und einschlägige Informationen über strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren, einschlägige Zivil- und Verwaltungssachen sowie Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Aberkennung der Position eines Unternehmensleiters oder Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren, belegt durch eine amtliche Bescheinigung oder, falls es keine derartige Bescheinigung gibt, eine andere zuverlässige Informationsquelle, aus der hervorgeht, dass die Person nicht vorbestraft und nicht Gegenstand von Ermittlungen und Verfahren ist bzw. war;

ii) 

Erklärung zu anhängigen Strafverfahren oder zur Frage, ob die Person oder eine von ihr geleitete Organisation als Schuldner in ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt ist bzw. war;

iii) 

Angaben zu Untersuchungen, Vollstreckungsverfahren oder Sanktionen durch eine Aufsichtsbehörde, an denen die Person direkt oder indirekt beteiligt war;

iv) 

Angaben zur Verweigerung einer zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung oder zum Entzug, Widerruf oder zur Beendigung einer Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung oder zum Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung;

— 
Angaben zur Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis oder einer vergleichbaren Situation oder zur Tatsache, dass die Person aufgefordert wurde, aus einem solchen Arbeitsverhältnis auszuscheiden, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen des Abbaus von Arbeitsplätzen;
— 
Angaben dazu, ob eine andere zuständige Behörde den Leumund der Person als Erwerber oder als Person, die die Geschäfte eines Instituts leitet, beurteilt hat, einschließlich des Namens dieser Behörde, des Datums der Beurteilung und Angaben zum Ergebnis dieser Beurteilung sowie, falls erforderlich, der Zustimmung der Person zur Einholung dieser Informationen, um die bereitgestellten Informationen für die Eignungsbeurteilung verarbeiten und verwenden zu können;
— 
Angaben dazu, ob eine Behörde aus einem anderen, nichtfinanziellen Sektor die Person beurteilt hat, und zur Identität dieser Behörde sowie Angaben zum Ergebnis dieser Beurteilung;
g) 

Beschreibung aller finanziellen und nichtfinanziellen Interessen, die zu potenziellen Interessenkonflikten führen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

i) 

finanzielle Interessen, einschließlich Darlehen, Beteiligungen, Garantien oder Sicherungsrechte, die die Person gewährt oder erhalten hat, sowie nichtfinanzielle Interessen oder Beziehungen — einschließlich enger Beziehungen zu Personen wie Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Kindern, Eltern oder anderen Verwandten, mit denen die Person gemeinsam wohnt, — zwischen der Person oder engen Verwandten oder einem Unternehmen, mit dem die Person eng verbunden ist, und dem antragstellenden Kreditinstitut, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen, einschließlich der Mitglieder des Leitungsorgans, des Leiters einer internen Kontrollfunktion oder des Finanzvorstands oder Personen, die eine qualifizierte Beteiligung an dem antragstellenden Kreditinstitut halten;

ii) 

Angaben dazu, ob die Person mit einer der in Buchstabe f aufgeführten Personen Geschäfte betreibt oder geschäftliche Beziehungen unterhält oder in den letzten zwei Jahren unterhalten hat oder in einen Rechtsstreit mit einer dieser Personen verwickelt ist;

iii) 

Angaben dazu, ob die Person und ihre engen Verwandten konkurrierende Interessen mit dem antragstellenden Kreditinstitut, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen haben;

iv) 

Angaben dazu, ob die Person im Namen eines bedeutenden Anteilseigners oder Gesellschafters mit einer qualifizierten Beteiligung vorgeschlagen wird, und, falls dies der Fall ist, den Namen dieses Anteilseigners oder Gesellschafters;

v) 

finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem antragstellenden Kreditinstitut, seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen;

vi) 

sämtliche Positionen mit politischem Einfluss auf nationaler oder lokaler Ebene, die die Person in den letzten zwei Jahren innehatte;

vii) 

bei Feststellung eines wesentlichen Interessenkonflikts eine Erklärung dazu, wie dieser Konflikt zufriedenstellend gemindert oder behoben wurde, einschließlich eines Verweises auf die entsprechende Strategie des Instituts für den Umgang mit Interessenkonflikten oder auf spezielle Regelungen zur Bewältigung oder Minderung von Konflikten;

h) 

Nachweis, dass die Person ausreichend Zeit für die Erfüllung des Mandats aufwendet, einschließlich folgender Angaben:

i) 

die geschätzte Zeit pro Jahr und pro Monat, die die Person mindestens für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb des antragstellenden Kreditinstituts aufwenden wird;

ii) 

eine Liste der überwiegend gewerblichen Mandate, die die Person innehat, und Angaben dazu, ob Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU Anwendung findet;

iii) 

sofern die Regeln für die „besondere Zählweise“ gelten, eine Erläuterung aller Synergien, die zwischen den Unternehmen bestehen;

iv) 

eine Liste der Mandate, in deren Rahmen überwiegend nichtgewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden oder die ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung der wirtschaftlichen Interessen der betreffenden Person geschaffen wurden;

v) 

die Größe der Unternehmen oder Organisationen, in denen die unter Ziffer iv genannten Mandate ausgeübt werden, einschließlich Angaben zum Gesamtvermögen und dazu, ob das Unternehmen börsennotiert ist, sowie zur Anzahl der Mitarbeiter dieser Unternehmen oder Organisationen;

vi) 

eine Liste aller zusätzlichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den in Buchstabe g Ziffer v genannten Mandaten, einschließlich des Vorsitzes in einem Ausschuss;

vii) 

die geschätzte Zeit in Tagen pro Jahr, die für jedes Mandat aufgewendet wird;

viii) 

die Anzahl der Sitzungen pro Jahr, die jedem Mandat gewidmet werden.

(2) Beschreibung etwaiger Ausschüsse des Leitungsorgans, die zum Zeitpunkt der Antragstellung als Kreditinstitut geplant sind, einschließlich der Angabe ihrer Mitglieder und Befugnisse.

(3) Ergebnisse sämtlicher vom antragstellenden Kreditinstitut durchgeführten Eignungsbeurteilungen der einzelnen Personen, einschließlich folgender Elemente:

a) 

die einschlägigen Protokolle des Vorstands;

b) 

die Eignungsbeurteilung oder einschlägige Dokumente, aus denen die Eignung hervorgeht;

c) 

eine Erklärung dazu, ob die betreffende Person laut Beurteilung über die erforderliche Erfahrung verfügt, und, falls dies nicht der Fall ist, Angaben zum aufgestellten Schulungsplan, einschließlich der Inhalte, des Schulungsanbieters und des Datums, bis zu dem der Schulungsplan absolviert sein wird.

(4) Eine Erklärung zur Gesamtbeurteilung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans durch das antragstellende Kreditinstitut, einschließlich einschlägiger Protokolle des Vorstands oder Berichte oder Dokumente, aus denen die Eignung hervorgeht.

(5) Beschreibung der Art und Weise, wie bei der Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans auf Vielfalt in Bezug auf Fähigkeiten und Kompetenzen geachtet wurde.