Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 6

Artikel 6

Bezüglich der Schlichtung durch die ESMA stellen die zuständigen Behörden Informationen darüber zur Verfügung, wie zufrieden die Parteien bei Fragen, die das Funktionieren des Passes für EU-AIFM, die EU-AIF verwalten und/oder vertreiben, betrafen, mit der Schlichtung durch die ESMA waren.