Artikel 6
Bezüglich der Schlichtung durch die ESMA stellen die zuständigen Behörden Informationen darüber zur Verfügung, wie zufrieden die Parteien bei Fragen, die das Funktionieren des Passes für EU-AIFM, die EU-AIF verwalten und/oder vertreiben, betrafen, mit der Schlichtung durch die ESMA waren.