Artikel 15
Beschreibung der von der Zweckgesellschaft übernommenen Risiken
In der in Artikel 14 verlangten Beschreibung der übernommenen Risiken informiert die Zweckgesellschaft in ihrem jährlichen Bericht darüber,
a) |
ob es sich bei den übernommenen Risiken hauptsächlich um solche in Verbindung mit Lebens- oder um solche in Verbindung mit Nichtlebensversicherungen handelt; |
b) |
welche Arten von Auslöseereignissen für diese Risiken gelten; |
c) |
ob im Berichtszeitraum ein Auslöseereignis eingetreten ist, das einen Anspruch gegenüber den Vermögenswerten der Zweckgesellschaft ausgelöst hat; |
d) |
ob aus einem Anspruch entstehende Beträge im Berichtszeitraum ausgezahlt wurden, und falls ja, welche Summe bislang ausgezahlt wurde und ob sich das Auslöseereignis nachteilig auf die Liquidität der Zweckgesellschaft ausgewirkt hat; |
e) |
ob sich das Risikoprofil der Zweckgesellschaft seit dem vorangegangenen Berichtszeitraum wesentlich geändert hat oder wesentlich von den ursprünglichen Bedingungen abweicht, die der Aufsichtsbehörde vor der Zulassung mitgeteilt wurden. |