11.
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eine Bewertung, in der dargelegt wird, wie die rechtlichen und Governance-Strukturen der Zweckgesellschaft den Anforderungen der Artikel 210, 319, 320, 324, 326 und 327 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 entsprechen sollen. Die Überprüfung sollte auch eine Stellungnahme dazu beinhalten, ob die für die Zweckgesellschaft vorgesehene rechtliche Struktur einen rechtlich durchsetzbaren Schutz der Vermögenswerte der Zweckgesellschaft bietet, wodurch sichergestellt wird, dass die Solvabilität der Zweckgesellschaft gemäß den Anforderungen aus Artikel 318 Buchstabe b und Artikel 321 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 nicht beeinträchtigt wird. Die Bewertung sollte Folgendes umfassen:
a)
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eine Erläuterung, wie die vollständige Kapitaldeckung der Zweckgesellschaft erreicht wird oder werden wird, einschließlich relevanter Tests wie Stresstests und Szenarien, um festzustellen, ob die verlangte vollständige Kapitaldeckung gegeben ist und wie dieser Status beibehalten werden soll;
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b)
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Angaben zum Eigenkapital der Zweckgesellschaft, einschließlich Umfang, Wachstum, potenzieller Anlegerkonzentration und Eigenkapitalanteil des Managements dieser Zweckgesellschaft;
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c)
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detaillierte Angaben zu den Gegenparteien der vertraglichen Vereinbarungen über den Risikotransfer von einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen auf die Zweckgesellschaft, einschließlich detaillierter Angaben zu sämtlichen Funktionen der Zweckgesellschaft und des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens sowie zu den Funktionen und Identitäten anderer Beteiligter, darunter Schuldtitelinhaber, Account Manager und Account Servicing Manager, Verwahrer und Treuhänder, Vermögensverwalter, Zeichner und Sponsoren der Transaktion. Bewertet werden sollen hier auch die für die Zweckgesellschaft geltenden Konsolidierungsvorschriften;
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d)
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Angaben zu den quantifizierbaren Risiken der Zweckgesellschaft, einschließlich detaillierter Angaben zum Liquiditätsrisiko und zur Liquiditätsstrategie der Zweckgesellschaft;
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e)
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Angaben zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Anlagestrategie der Zweckgesellschaft auf Risiken;
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g)
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detaillierte Angaben zum Risikotransfer, einschließlich einer Bewertung der wesentlichen Restrisiken, Basisrisiko inbegriffen;
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h)
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gegebenenfalls detaillierte Angaben zur Verwendung und zu Einzelheiten von Absicherungsinstrumenten wie Zins-Swaps oder Währungskontrakten;
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i)
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detaillierte Angaben zu allen etwaigen außerbilanziellen Verbindlichkeiten zur Unterstützung der Zweckgesellschaft, einschließlich Garantien oder anderer Formen der Kreditrisikominderung, die an die Zweckgesellschaft verkauft oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellt werden;
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j)
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finanzielle Prognosen für die erwartete Bestandsdauer der Zweckgesellschaft;
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k)
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eine versicherungsmathematische Bewertung der übernommenen Versicherungsrisiken;
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